Wir begleiten Auswanderer und Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz beim kompletten Schritt in die Türkei: Strategie, Wegzug, Firmengründung, Förderbeantragung und laufende Buchhaltung & Steuerbetreuung. Vor Ort, mit eigenem Anwalts- und Steuerberater-Netzwerk.
Statt mit fünf verschiedenen Dienstleistern zu jonglieren, bekommen Sie bei uns alles aus einer Hand — koordiniert, in deutscher Sprache und vor Ort begleitet.
Wir analysieren Ihre persönliche Situation und entwickeln einen maßgeschneiderten Plan für Ihren Schritt in die Türkei.
Wir koordinieren mit deutschen Beratern den steuerlichen Wegzug und kümmern uns in der Türkei um Wohnsitz, Aufenthalt und Behörden.
Von der Rechtsform-Wahl bis zur Eintragung — wir gründen Ihre türkische Gesellschaft inkl. aller Behördengänge.
Wir kümmern uns um die komplette Beantragung der türkischen Steuerbefreiungen und Förderprogramme — fristgerecht und vollständig.
Monatliche Finanz- und Lohnbuchhaltung Ihrer türkischen Firma — auf Deutsch reportet, gesetzeskonform geführt.
Wir bleiben Ihr zentraler Ansprechpartner — auch nach der Gründung. Mit fester Erreichbarkeit und proaktiver Beratung.
Klar strukturiert, transparent kalkuliert. Sie wissen jederzeit, wo Sie stehen.
Kostenfreies Kennenlernen — telefonisch, per Video oder vor Ort. Wir prüfen Ihre Situation.
Detaillierte Eignungsprüfung mit konkretem Fahrplan, Zeit- und Kostenrahmen.
Koordination Wegzug Deutschland, Wohnsitz Türkei, Steuer-Nr., Bankkonto.
Firmengründung in der Türkei und Beantragung aller relevanten Steuerförderungen.
Buchhaltung, Steuern, jährliche Abschlüsse — wir bleiben Ihr Ansprechpartner.
Wir haben bereits mehrere Mandanten erfolgreich in die Türkei begleitet — vom Solo-Selbständigen bis zum Mittelständler.
OP Services ist Ihr deutschsprachiger Förderungsbeauftragter mit Sitz in der Türkei. Wir haben bereits mehrere deutsche, österreichische und schweizer Unternehmer erfolgreich in die Türkei begleitet — steueroptimal, rechtssicher und ohne den üblichen Behörden-Stress.
Über die Jahre haben wir ein verlässliches Netzwerk an Spezialisten aufgebaut, mit denen wir täglich zusammenarbeiten. So bekommen Sie alle relevanten Kompetenzen über einen Ansprechpartner.
Beratung auf Distanz ist gut — Vertrauen entsteht persönlich. Besuchen Sie uns vor Ort, lernen Sie unser Team und unsere Partner-Anwälte und -Steuerberater kennen, und sehen Sie sich mögliche Standorte für Ihre Firma direkt an. Wir organisieren gerne den kompletten Aufenthalt.
Das neue Steuerpaket der Türkei macht den Standort für DACH-Auswanderer so attraktiv wie nie.
Am 24. April 2026 hat Präsident Recep Tayyip Erdoğan in Istanbul ein Steuerpaket vorgestellt, das die Türkei direkt gegen Dubai, Zypern oder Malta positioniert. Das Herzstück: eine 20-jährige Steuerbefreiung auf ausländisches Einkommen für alle, die in den letzten 3 Jahren nicht in der Türkei steuerpflichtig waren.
Sechs Bausteine, die wir für Sie beantragen — wir kennen die Details und kümmern uns um die korrekte Antragstellung.
Wer in den letzten 3 Jahren nicht in der Türkei steuerpflichtig war, zahlt für 20 Jahre keine Einkommensteuer auf ausländische Einkünfte.
0 % / 20 JahreErbschafts- und Schenkungssteuer wird drastisch reduziert. Vermögensübertragungen werden für Familien deutlich günstiger.
nur 1 %Auslandsvermögen kann zu günstigen Sätzen von 2–3 % oder sogar völlig steuerfrei in die Türkei überführt werden.
2–3 % / steuerfreiProduzierendes Gewerbe mit Exportfokus profitiert von einer stark reduzierten Körperschaftsteuer — statt bisher 25 %.
9 % statt 25 %Software-, Videospiel- und Designexporte sind komplett steuerfrei. Ideal für Entwickler-Studios und Kreativagenturen.
vollständig steuerfreiUnternehmen, die vom IFC aus international tätig sind, bleiben mit Auslandserträgen vollständig steuerfrei. Ansonsten 95 % Befreiung.
0 % / 95 % BefreiungIm direkten Vergleich mit den bekanntesten europäischen Steuermodellen für Zuziehende.
| Land · Modell | Dauer | Auslandseinkünfte | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| 🇹🇷 Türkei NEU | 20 Jahre | 0 % | Klar längste Laufzeit, breitester Anwendungsbereich |
| 🇪🇸 Spanien — Beckham Law | 6 Jahre | Begrenzt steuerfrei | Bürokratisch, mit zahlreichen Einschränkungen |
| 🇵🇹 Portugal — NHR | 10 Jahre | Reduziert | Steigende Anforderungen, Reform geplant |
| 🇨🇾 Zypern — Non-Dom | 17 Jahre | Teilbefreit | Bei Kryptowährungen verschärfte Regeln |
| 🇮🇹 Italien — Flat Tax | 15 Jahre | €100k Pauschale | Pauschale unabhängig vom Einkommen |
| 🇬🇷 Griechenland | 15 Jahre | €100k Pauschale | Ähnlich Italien, hohe Mindestpauschale |
Genau weil das Paket noch ein Ankündigungsprogramm ist, brauchen Sie einen Partner, der Sie professionell begleitet.
Wie werden Freelancer und Einzelselbständige genau behandelt? Wie viele Tage muss man pro Jahr in der Türkei anwesend sein? Wir verfolgen jede Gesetzesänderung in Echtzeit.
Werden Einkünfte in der Türkei nicht besteuert, kann Deutschland u.U. einspringen. Wir strukturieren so, dass Sie die DBA-Vorteile rechtssicher nutzen.
§ 6 AStG kann teure Fallstricke bringen — besonders bei Beteiligungen. Mit unseren Partner-Steuerberatern in Deutschland planen wir den Exit sauber.
Das Erstgespräch (ca. 30–45 Minuten, telefonisch oder per Video) ist kostenfrei und unverbindlich. Wir prüfen, ob das türkische Steuermodell in Ihrer Situation überhaupt sinnvoll ist, bevor wir gemeinsam in die Detailberatung einsteigen.
Vom Erstgespräch bis zur einsatzbereiten Firma in der Türkei rechnen wir typischerweise mit 8–14 Wochen — abhängig von Ihrer Vorbereitung in Deutschland (Wegzugsthematik, vorhandene Beteiligungen) und der gewählten Rechtsform.
Für die persönliche 20-Jahre-Steuerbefreiung ist die Verlegung des Lebensmittelpunkts in die Türkei Voraussetzung. Die genauen Mindestaufenthalts-Tage werden im Gesetzestext geregelt — wir halten Sie auf dem Laufenden und planen das individuell mit Ihnen.
Ja. Wir übernehmen die komplette Finanz- und Lohnbuchhaltung Ihrer türkischen Gesellschaft über unser Buchhalter-Netzwerk (Mali Müşavir), inklusive USt-Voranmeldungen, Jahresabschluss und monatlichem Reporting auf Deutsch.
Selbstverständlich. Für den deutschen Wegzug (insbesondere § 6 AStG, DBA-Themen) arbeiten wir eng mit auf internationales Steuerrecht spezialisierten Beratern in Deutschland zusammen. Falls Sie keinen haben, vermitteln wir gerne.
Sehr gerne — und wir empfehlen es ausdrücklich. Wir organisieren Hotel, Transfer und Termine mit unseren Partner-Anwälten und -Steuerberatern. Viele Mandanten verbinden den Besuch mit einer Standort-Tour. Mehr dazu im Abschnitt „Besuch".
Das türkische Steuerpaket ist eine historische Chance — aber kein Selbstläufer. Mit OP Services haben Sie einen erfahrenen Partner, der Sie von der ersten Idee bis zur ersten Buchhaltungsperiode begleitet.
Jetzt Erstgespräch anfragen →Schreiben Sie uns — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Terminvorschlag für Ihr kostenfreies Erstgespräch.
Die Inhalte dieser Website wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Insbesondere ersetzen die Informationen zum türkischen Steuerpaket keine individuelle steuer- oder rechtsberatende Tätigkeit. Das beschriebene Steuerpaket wurde am 24. April 2026 angekündigt; Gesetzestexte und Umsetzungsdetails stehen noch aus.
Unser Angebot enthält ggf. Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf dieser Website unterliegen dem Urheberrecht. Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
Wir verarbeiten Ihre über das Kontaktformular übermittelten personenbezogenen Daten (Name, E-Mail, Telefon, Wohnsitzland, Profil, Nachricht) ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage und für die etwaige Aufnahme einer Beratungsbeziehung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung.
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Senden Sie hierzu eine formlose E-Mail an op.services@opaspilav.com.